Panikschlösser

 

 

Selbstverriegelnde Sicherheitsschlösser werden vor allem dort eingesetzt, wo eine versicherungstechnische Verriegelung der Tür durch einen 20 mm Riegelausschluss gewährleistet sein muss. Für den Einsatz in Einbruchmeldeanlagen und Zutrittskontrollsystemen stehen verschiedene Überwachungskontakte zur Verfügung. Selbstverständlich sind diese Schlösser VdS-zertifiziert, für den Einsatz in Feuer/Rauchschutztüren sowie für Türen in Flucht- und Rettungswegen zugelassen.

 

 

 

Setzen Sie auf Sicherheit: Die Sicherheitsschlösser der von uns angebotenen Hersteller garantieren mit Anti-Panikfunktion und möglicher Selbstverriegelung höchste mechanische Sicherheit verbunden mit komfortabelster Bedienung für den Anwender.

 

Alle Schlösser der neuen Generation sind sowohl nach DIN EN 179 als auch nach DIN EN 1125 zugelassen. Der Anwender muss hinsichtlich der Schlossvariante vorab nicht entscheiden, ob die Tür als Not- oder Panikausgang genutzt wird: Das Schloss ist für beide Möglichkeiten geprüft und zugelassen.

 

                                                                      

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